Beitrag vom 20 November 2009
E.ON legt eine Bewertung des Schadens am Landschaftsbild durch Block 6 vor. Darin wird mit einer mathematischen Methode der Kompensationsbedarf P mit einer Formel [P = ((E +- Zu-/Abschlag) + (I +- Zu-/Abschlag)) * 0,5] berechnet. Die Faktoren E sind die Empfindlichkeit der Landschaft und I die Intensität des Eingriffs.
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft kritisierte sowohl aus naturschutzrechtlichen als auch aus naturschutzfachlichen Gründen die E.ON Bewertung des Landschaftsschadens. Der Leiter des Fachbereichs Umwelt in der Stadtverwaltung Hanau, Dieter Zuth, bewertet den zu Grunde gelegten Leitfaden zur Bewertung des Landschaftsbildes des Landes Hessen als unegeignet, um ein Vorhaben mit 180 Meter Bauhöhe und 500 Meter Ausbreitungshöhe der Rauchschwaden zu bewerten. Er erläuterte dies am Beispiel, daß der Leitfaden bei einer maximalen Bauhöhe von 40 Meter ende. “Damit werden so unterschiedliche Vorhaben von 41 und 401 Meter gleich, nämlich mit 4 Punkten bewertet” begründete Dieter Zuth seine Kritik.
solch maßstabssprengendes ungeignet